Patienteninformation
Wahlpraxis
Unsere Praxis ist eine anerkannte Wahleinrichtung. Die entstandenen Kosten sind vorab von Ihnen zu bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Versicherung ein und erhalten einen Teil der Kosten zurück. Bei einer Zusatz- oder Privatversicherung wird im Normalfall der Selbstbehalt von der Versicherung übernommen.
Therapieablauf
1. Arztbesuch und Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung mit Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
AUF DEM VERORDNUNGSSCHEIN SOLLTEN FOLGENDE ANGABEN VORHANDEN SEIN
Für eine physiotherapeutischen Behandlung zur Prävention oder wenn Sie sich mit einer wohltuenden Massage verwöhnen lassen wollen, ist eine ärztliche Verordnung nicht zwingend erforderlich. Die anfallenden Kosten sind dann von Ihnen selbst zu tragen.
2. Terminvereinbarung
Termine vereinbaren Sie telefonisch unter +43 (0) 5522 / 90 858 per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 11:00 Uhr besetzt.
Wenn Sie uns außerhalb dieser Zeiten kontaktieren, hinterlassen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie verlässlich zurück.
TERMINABSAGE / TERMINÄNDERUNG
3. Bewilligung
Ihre Zuweisung muss vor Behandlungsbeginn von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Sehr gerne übernehmen wir das für Sie!
Für Privatversicherte ist keine Bewilligung erforderlich, aber dennoch eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt.
4. Behandlungsbeginn
Zu Beginn der Behandlung wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Gemeinsam mit Ihrem Therapeuten besprechen Sie das Behandlungsziel und die Maßnahmen der Behandlung. Alle Informationen, sowie die von Ihrem Therapeuten durchgeführten Dokumentationen unterliegen dem Datenschutz.
MITZUBRINGEN ZUR ERSTEN BEHANDLUNG
Handtücher werden von uns zur Verfügung gestellt.
5. Bezahlung und Kostenrückerstattung
Unsere Praxis ist eine anerkannte Wahleinrichtung. Die entstandenen Kosten sind vorab von Ihnen zu bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Versicherung ein und erhalten einen Teil (80% vom gesetzlich gültigen Kassentarif) der Kosten zurück. Bei einer Zusatz- oder Privatversicherung wird im Normalfall der Selbstbehalt von der Versicherung übernommen.
Unserer Honorarnote liegt eine ausführliche Information zur Kostenrückerstattung bei.